Hotline für elektronische Fahrtenbücher - 01522 192 444 9
Elektronische Fahrtenbücher TravelControl personal, TravelControl business und TravelControl fleet, TripLog pro, mobileLocationManager ud HiLocate bieten Ihnen zahlreiche Vorteile zur Optimierung Ihrer Transportprozesse unabhängig von Art und Größe Ihrer Fahrzeugflotte.
Übersicht TravelControl TripLog PRO LocationManager Service Kontakt

Preise & Bestellen
Erfahrungsberichte
Vorteile von TravelControl
Einbau & elektrischer Anschluss
Einbauorte im Fahrzeug
Einbau GPS-Antenne
GPS Signalteiler
Technische Daten
Bedienung
Software
Lieferumfang TravelControl
TravelControl Testgerät ordern
Steuervorteil am Beispiel
Ihren Steuervorteil berechnen
Fahrzeuggerät
Copyright
INIBIT - Ihr Spezialist für elektronische Fahrtenbücher

Die betriebliche Nutzung zu mehr als 50% nachweisen?

Wozu?

Sehr geehrte Gäste unserer Webseite,

aufgrund der neuen Steuerregelung ist das Führen eines Fahrtenbuches für Selbständige und Freiberufler seit dem 01.01.2006 quasi unverzichtbar. Und das wird sich auch 2007 nicht ändern.

Der Beschluss der Bundesregierung vom 07. April 2006 besagt Folgendes:
Seit dem 01.01.2006 müssen alle Selbständigen und Freiberufler ihren Anteil an dienstlichen Fahrten gegenüber dem Finanzamt nachweisen.

„Die steuerliche "1-Prozent-Regelung" ist künftig auf Dienstfahrzeuge beschränkt, die zu mehr als 50 Prozent ("notwendiges Betriebsvermögen") dienstlich genutzt werden.“

Handschriftlich ist es jedoch fast unmöglich, diesen Nachweis wirklich „finanzamtgerecht“ zu erbringen. Wer diesen Nachweis zukünftig nicht erbringt, der kann mit erheblichen Nachzahlungen an das Finanzamt rechnen. Schätzt der Mitarbeiter des Finanzamtes zukünftig (weil kein Nachweis vorhanden ist), dass Sie Ihren Dienstwagen zu 70 bis 90 Prozent privat nutzen, werden Sie zukünftig diesen Anteil aller Fahrzeugkosten Anschaffungskosten, Leasingraten, Abschreibung, Werkstatt, Versicherungen, Steuern usw.) aus privater Tasche bezahlen.

Schnell kommen dadurch einige tausend Euro pro Jahr zusammen.

Nicht alle Selbständigen und Freiberufler wissen von dieser neuen Regelung. Doch auch hier gilt:

Unwissenheit schützt vor neuen Steuergesetzen nicht!

Deshalb sollten Selbständige und Freiberufler rechtzeitig Vorsorge treffen.

Zu diesem Zweck wurde TravelControl personal entwickelt. Dank modernster GPS-Technik arbeitet dieses System vollautomatisch und führt Ihren Nachweis für Sie fast von selbst. Bei der Auswertung der Daten wird der Nutzer von einer äußerst komfortablen und selbstlernenden PC-Software unterstützt. Per Maus-klick berechnet die Software den Anteil an Privat-, Dienst- und Arbeitswegfahrten und erstellt den Ausdruck für das Finanzamt.

TravelControl personal entspricht allen Anforderungen des Finanzamtes und ist auch für Ihr Fahrzeug bestens geeignet.

Die Anschaffungskosten können Sie steuerlich geltend machen.

Sie haben Fragen oder wünschen einen Rückruf?
Das ist der direkte und schnellste Weg zu uns!
Jede Anfrage wird garantiert innerhalb von 24 Stunden beantwortet!
Bitte achten Sie auf die mit Sternchen* gekennzeichneten Pflichtfelder.


Vorname
Name*
Firma
Straße
Postleitzahl
Ort
Telefon
Email*
Nachricht*

Hotline für elektronische Fahrtenbücher - 01522 192 444 9


Link-Partner:

private Krankenversicherung Softwareentwicklung Content-Management-Systeme elektronische Fahrtenbücher Fahrzeugortung GPS Fahrtenbuch elektronische Fahrtenbücher private Krankenversicherung elektronisches Fahrtenbuch

Fahrtenbuch per GPS